AGBs
winewallet – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der T&D Agri GmbH
1 Einführung und Definitionen
1.1 Einleitung. Die T&D Agri GmbH betreibt ein Portal für Weinflascheneinlagerung und Weinflaschenverwaltung „winewallet“, wie jeweils im Portal näher dargestellt. Nutzer können gemäß den Bedingungen und Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen der T&D Agri GmbH durch Abschluss eines winewallet-Abonnements Weinflaschen ein- und auslagern lassen, diese unentgeltlich übertragen und annehmen und/oder durch Abschluss einer winewallet-Lizenz Weinflaschen digitalisieren und digital verwalten.
1.2 Definitionen. Die folgenden Begriffe haben hierin die nachfolgend dargelegte Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
1.2.1 T&D Agri ist die T&D Agri GmbH, eine nach österreichischem Recht ordnungsgemäß gegründete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in St. Pölten, Österreich, eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter FN 561428f des Landesgerichts St. Pölten, mit der folgenden UID: ATU77142147, E-Mail: info@winewallet.at und Telefonnummer: +43 (0) 5 0259 21130
1.2.2 AGB sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in ihrer jeweils aktuellen und geltenden Fassung unter www.winewallet.at eingesehen werden können.
1.2.3 Portal ist das von T&D Agri betriebene Online-Portal, das derzeit unter www.winewallet.at aufrufbar ist, und auf dem T&D Agri den Abschluss von winewallet-Abonnements sowie von winewallet-Lizenzen anbietet.
1.2.4 Nutzer sind die mit einem Nutzerkonto registrierte Nutzer des Portals.
1.2.5 Kunden sind Nutzer des Portals, die ein aktives winewallet-Abonnement und/oder eine aktive winewallet-Lizenz mit T&D Agri abgeschlossen haben. Dies umfasst sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.2.6 Nutzerkonto bezeichnet das von einem registrierten Nutzer eröffnete Nutzerkonto, das von einem Nutzer für die Nutzung sämtlicher Funktionen des Portals, einschließlich des Abschlusses eines winewallet-Abonnements und/oder einer winewallet-Lizenz, zu erstellen ist.
1.2.7 winewallet-Lizenz ist der gemäß den vom Nutzer im Portal gemachten Angaben und diesen AGB zwischen dem Nutzer und T&D Agri für die Dauer eines Jahres geschlossene nicht ausschließliche Lizenzvertrag über die Nutzung der winewallet-Software Dienste. Eine winewallet-Lizenz kann auch abgeschlossen werden, ohne dass ein winewallet-Abonnement abgeschlossen wird.
1.2.8 winewallet-Software Dienste, sind die von T&D Agri im Rahmen der winewallet-Lizenz für die Dauer von jeweils einem Jahr dem Nutzer kostenpflichtig, nicht exklusiv bereitgestellten Software-Dienste für die digitale Verwaltung des digitalen Weinkellers (gemäß Punkt 4.4 dieser AGB).
1.2.9 Lizenzgebühr ist das Entgelt gemäß Punkt 4.3, das der Kunde an T&D Agri für die Bereitstellung der winewallet-Software Dienste zu zahlen hat.
1.2.10 Digitaler Weinkeller ist bei Abschluss einer winewallet-Lizenz im Nutzerkonto des Kunden dargestellte Bestand an Weinflaschen. Dieser Bestand kann sowohl am Lagerort eingelagerte Weinflaschen (sofern auch ein entsprechendes winewallet-Abonnement abgeschlossen wurde) sowie am Lagerort nicht eingelagerte, aber vom Kunden gemäß Punkt 4.4.1 digitalisierte, Weinflaschen enthalten.
1.2.11 winewallet-Abonnement ist der gemäß den vom Nutzer im Portal gemachten Angaben und diesen AGB zwischen dem Nutzer und T&D Agri auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Vertrag über die Reservierung der Kapazitäten am Lagerort von T&D Agri zur Übernahme der Weinflaschen vom Kunden zwecks sach- und fachgerechter Einlagerung der Weinflaschen am Lagerort sowie Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Haupt- und Nebenleistungen gemäß Punkt 1.2.13 und Punkt 1.2.14 durch T&D Agri. Beim Abschluss eines winewallet-Abonnements wird zugleich auch eine winewallet-Lizenz abgeschlossen. Der Abschluss eines winewallet-Abonnements ohne zeitgleichen Abschluss einer winewallet-Lizenz ist nicht möglich.
1.2.12 T&D Agri Partner sind bestimmte Winzer und Webshops, welche in ihren Verkaufsräumen oder im Rahmen des Einkaufs über den Webshop winewallet-Abonnements mit T&D Agri vermitteln und/oder eine Lieferung von erworbenen Weinen nach deren Kauf durch den Kunden zur Einlagerung durch T&D Agri ermöglichen.
1.2.13 Hauptleistung winewallet-Abonnement ist die von T&D Agri im Rahmen des winewallet-Abonnements erbrachte Vertragsleistung betreffend die Übernahme von Weinflaschen im Eigentum des Kunden zur sach- und fachgerechten Einlagerung am Lagerort von T&D Agri gemäß den Angaben des Kunden im Portal und den Bestimmungen dieser AGB. Von der sach- und fachgerechten Einlagerung ausdrücklich nicht umfasst ist die Überprüfung und Verbesserung der Qualität der eingelagerten Weine. Auch im Zuge der sach- und fachgerechten Einlagerung kann es daher dazu kommen, dass sich eingelagerte Weine in deren Qualität, nicht wie vom Kunden gegebenenfalls gehofft, entwickeln und reifen. Auch kann es sein, dass bereits zum Zeitpunkt der Einlagerung die Qualität des Weins mängelbehaftet ist und sich über den Verlauf der Einlagerung die Qualität des Weins (weiter) verschlechtert.
1.2.14 Nebenleistungen winewallet-Abonnement sind bestimmte, teilweise optionale, von T&D Agri im Rahmen des winewallet-Abonnements gemäß den vom Kunden gemachten Angaben im Portal und diesen AGB übernommene Leistungen, die keine Hauptleistung sind. Nebenleistungen im Rahmen des winewallet-Abonnements sind solche im Zusammenhang mit der Ein- und Auslagerung von Weinen (Punkt 5.6 und Punkt 5.8 dieser AGB) und der (unentgeltlichen) Übertragung/Annahme von Verfügungsrechten an eingelagerten Weinen durch den Kunden (Punkt 5.7 dieser AGB). „Optionale Nebenleistungen“ sind kostenpflichtig und zusätzlich zur Lagergebühr gemäß Punkt 5.3.2 durch den Kunden zu bezahlen. „Integrierte Nebenleistungen“ sind automatisch im Lagerpaket enthalten und durch die Lagergebühr bereits abgegolten.
1.2.15 Verfügungsberechtigter ist derjenige Nutzer, der auf rechtmäßige Weise Zugang zum Nutzerkonto und damit zu den im Nutzerkonto elektronisch hinterlegten Weinflaschen hat. In Bezug auf T&D Agri kann nur diejenige Person als Verfügungsberechtigter hinsichtlich einer Weinflasche angesehen werden, der Berechtigter über das betreffende Nutzerkonto ist, in dem die Weinflasche erfasst ist.
1.2.16 Lagereinheit ist die Maßeinheit welche die Lagerkapazität im Rahmen des winewallet-Abonnements bestimmt sowie die Bezugsgröße für die Ermittlung der Lagergebühr. Die Lagereinheit wird aus dem Fassungsvermögen einer Weinflasche bestimmt. Die Tabelle zur Umrechnung ist in Punkt 5.3.1 dieser AGB dargestellt. Grundsätzlich gilt: je größer das Fassungsvermögen, desto höher die Lagereinheit.
1.2.17 Lagerpaket ist das vom Kunden im Portal im Rahmen des winewallet-Abonnements gewählte Paket, welches sich nach der Kapazität der durch T&D Agri lagerbaren Einheiten bestimmt. Neben der sach- und fachgerechten Lagerung von Weinen sind im Lagerpaket auch Nebenleistungen integriert, sofern diese nicht als optionale Nebenleistungen explizit kostenpflichtig sind. Durch die Wahl des Lagerpakets im Rahmen des Abschlusses des winewallet-Abonnements bestimmt der Kunde die Kapazitäten, die T&D Agri für die Einlagerung von Lagereinheiten für den Kunden reserviert und diesem jedenfalls zur Verfügung stehen.
1.2.18 Paketwechsel ist die Anpassung (Erhöhung/Verringerung der Lagerkapazitäten sowie der Lagergebühr) des vom Kunden im Rahmen des winewallet-Abonnements gewählten Lagerpakets (gemäß Punkt 5.3.2 dieser AGB) entsprechend der tatsächlich eingelagerten Einheiten. Der Paketwechsel ist bedingt dadurch, dass sich die Anzahl an Einheiten durch die Möglichkeit der laufenden Ein- und Auslagerung von Weinflaschen (Punkt 5.6 und Punkt 5.8 dieser AGB) sowie der Übertragung und Annahme von Verfügungsrechten an eingelagerten Weinflaschen (Punkt 5.7 dieser AGB) durch den Kunden erhöhen und verringern kann. Der Paketwechsel erfolgt automatisch aufgrund der jeweiligen Verfügung des Kunden. Dies mit Ausnahme einer Überschreitung der bisherigen Lagerkapazitäten um über 50%. Das beim Abschluss des winewallet-Abonnements gewählte Lagerpaket bildet jedoch jeweils die Untergrenze der durch den Kunden reservierten Kapazitäten.
1.2.19 Lagergebühr ist das im Portal ersichtliche Entgelt, das der Kunde an T&D Agri für das jeweils aktive Lagerpaket (einschließlich der integrierten Nebenleistungen) gemäß Punkt 5.3.2 zu zahlen hat.
1.2.20 Lagerort ist der Ort an dem T&D Agri die Weinflaschen des Kunden lagern lässt. Zu Zwecken der Ein- und Auslagerung können die Weinflaschen vorübergehend auch an einem vom Lagerort abweichenden Ort gelagert werden. Bei dem Lagerort handelt es sich nicht um den Sitz von T&D Agri.
1.2.21 Lagerunternehmer ist der Unternehmer, der den jeweiligen Lagerort betreibt und die Weinflaschen im Auftrag von T&D Agri lagert.
1.2.22 Verfügen oder Verfügung über die eingelagerten Weinflaschen bedeutet entweder (i) die Einlagerung gemäß Punkt 5.6, (ii) die Übertragung oder die Annahme des Verfügungsrechts an eingelagerten Weinflaschen gemäß Punkt 5.7 oder (iii) die Auslagerung gemäß Punkt 5.8.
1.2.23 Einlagerung bedeutet die vom Kunden veranlasste Übergabe von Weinflaschen an sowie Übernahme von Weinflaschen zur Lagerung am Lagerort durch T&D Agri gemäß Punkt 5.6.
1.2.24 Auslagerung bedeutet die vom Kunden veranlasste Übergabe von Weinflaschen an sowie Übernahme von Weinflaschen nach Herausgabe vom Lagerort durch den Kunden gemäß Punkt 5.8.
1.2.25 Lieferauftrag ist die von einem Verfügungsberechtigten einer eingelagerten Weinflasche über das Portal an T&D Agri zu erteilende Aufforderung Weinflaschen durch persönliche Übergabe an den Kunden gemäß Punkt 5.8.3 oder postalischen Versand an eine vom Kunden angegebene Lieferadresse gemäß Punkt 5.8.2 auszulagern.
1.2.26 Übertragung des Verfügungsrechts ermöglicht im Rahmen eines winewallet-Abonnements die (unentgeltliche) Übertragung des Verfügungsrechts an einer eingelagerten Weinflasche gemäß Punkt 5.7.1 durch den bisherigen Verfügungsberechtigten auf das Nutzerkonto eines anderen Kunden, welcher ebenfalls bereits ein winewallet-Abonnement abgeschlossen haben muss (der Abschluss nur einer winewallet-Lizenz ermöglicht nicht die Annahme eines Verfügungsrechts durch den jeweiligen Kunden), der bei Annahme des Verfügungsrechts gemäß Punkt 5.7.2 fortan als Verfügungsberechtigter der Weinflasche gilt.
1.2.27 Annahme des Verfügungsrechts ermöglicht im Rahmen eines winewallet-Abonnements die Annahme der (unentgeltlichen) Übertragung des Verfügungsrechts an einer eingelagerten Weinflasche gemäß Punkt 5.7.2 durch den bisher Verfügungsberechtigten, wodurch die Weinflasche fortan dem Nutzerkonto des annehmenden Kunden zugerechnet wird.
2 Anwendungs- und Geltungsbereich der AGB
2.1 Umfassende Anwendung auf dem Portal. Diese AGB gelten für die gesamte Nutzung des Portals, somit für Nutzer, einschließlich des Abschlusses von winewallet-Abonnements und von winewallet-Lizenzen sowie für alle Erklärungen, Angebote, Transaktionen, Vertragsverhältnisse und alle Geschäftsvorgänge zwischen T&D Agri und den Nutzern als auch zwischen den Kunden und den Nutzern des Portals untereinander.
2.2 Keine abweichenden Bedingungen. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen von Nutzern oder Dritten oder sonstige Vereinbarungen zwischen T&D Agri und Nutzern oder Dritten werden nicht wirksam, es sei denn, sie werden von T&D Agri schriftlich bestätigt.
2.3 Einverständnis des Nutzers. Durch die Nutzung des Portals und/oder die Registrierung eines Nutzerkontos akzeptiert der Nutzer diese AGB und alle darin enthaltenen oder durch Verweis einbezogenen Bestimmungen, Bedingungen und Regelungen und erklärt sich ausdrücklich mit ihnen einverstanden. Dies bestätigt der Nutzer im Rahmen der Registrierung ausdrücklich.
2.4 Änderungen und Anpassungen der AGB. T&D Agri behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und nach eigenem Ermessen zu aktualisieren oder zu ändern, um sie ihren zukünftigen Geschäftspraktiken anzupassen; aus technischen Gründen und um angemessene technische Anpassungen des Portals sowie der winewallet-Software Dienste vorzunehmen; im Rahmen des technischen Fortschritts und zur Anpassung an das technische und wirtschaftliche Umfeld; um bestehende Funktionen und Angebote des Portals und der darauf erbrachten Dienstleistungen, des winewallet-Abonnements sowie der winewallet-Software Dienste zu ergänzen oder zu verbessern; um die laufende Funktionsfähigkeit des Portals und seiner Dienstleistungen sowie der winewallet-Software Dienste zu gewährleisten; aus rechtlichen und regulatorischen Gründen; und aus Sicherheitsgründen sowie bei Änderung der Verträge zwischen T&D Agri und deren Dienstleistern, insbesondere der Verträge mit dem bzw. den Lagerunternehmer(n). Die jeweils gültige Fassung der AGB ist unter den oben in Punkt 1.2.3 genannten Adresse des Portals abrufbar. Im Falle einer beabsichtigten Änderung vereinbarter AGB wird T&D Agri Nutzer per E-Mail oder über das Nutzerkonto auf dem Portal benachrichtigen und eine angemessene Frist von mindestens vierzehn Kalendertagen einräumen, um einer Änderung der AGB zu widersprechen. Durch die widerspruchslose weitere Nutzung des Portals, des winewallet-Abonnements und/oder der winewallet-Software nach Ablauf dieser Frist erklärt sich der Nutzer mit der aktualisierten und dann geltenden Fassung der AGB einverstanden. Der Kunde wird in der schriftlichen Information über die Änderung der AGB über die Folgen des unterlassenen Widerspruchs aufgeklärt. Im Falle eines Widerspruchs behält sich T&D Agri das Recht vor, den Nutzer von der zukünftigen Nutzung des Portals oder bestimmter Funktionen und Dienste auszuschließen und/oder, sofern es sich um eine nicht nur geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderung handelt, das winwallet-Abonnement und/oder die winewallet-Lizenz außerordentlich zu kündigen.
3 Das Portal
3.1 Beschreibung des Portals. T&D Agri betreibt das Portal als Präsentations-, Vermarktungs- und Verwaltungsplattform für winewallet-Abonnements und winewallet-Lizenzen.
3.2 Registrierung. Der Abschluss eines winewallet-Abonnements und/oder einer winewallet-Lizenz sowie die die Nutzung weiterer Funktionen und Dienstleistungen des Portals sind nur nach Erstellung eines Nutzerkontos gemäß dem auf dem Portal vorgesehenen und beschriebenen Registrierungs- und Anmeldeverfahren möglich.
3.3 Zulässige Nutzer und Ablehnung. Die Nutzung des Portals und die Registrierung eines Nutzerkontos sind nur nach dem Recht des jeweiligen Wohnsitzlandes eigenberechtigten Nutzern gestattet. Niemand hat einen Anspruch auf Erstellung eines Nutzerkontos; T&D Agri ist berechtigt, Registrierungen von Nutzern ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Nutzer erklärt, dass er das dafür erforderliche Alter erreicht hat und auch die sonstigen Voraussetzungen dafür erfüllt. Der Nutzer haftet für alle Schäden und Nachteile, die T&D Agri aufgrund einer unrichtigen Erklärung entstehen. T&D Agri behält sich das Recht vor, eine Prüfung des Alters vorzunehmen und entsprechende Nachweise vom Nutzer zu verlangen.
3.4 Registrierungsprozess. Für die Registrierung eines Nutzerkontos muss der Nutzer die im Registrierungsverfahren abgefragten Daten, einschließlich einer gültigen E-Mail-Adresse, vollständig und wahrheitsgemäß angeben und einen eindeutigen Nutzernamen und ein Passwort wählen. Zur Identifizierung des Nutzers sendet T&D Agri nach Angabe der Registrierungsdaten eine E-Mail an den Nutzer, die dieser bestätigen muss, um den Registrierungsprozess abzuschließen (double opt-in); T&D Agri behält sich vor, weitere Nachweise zur Identifizierung (insbesondere Ausweiskopien) zu verlangen.
3.5 Änderungen von Nutzerdaten. Bei nachträglichen Änderungen von Nutzerdaten sind diese Änderungen im Portal mitzuteilen und im Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren. T&D Agri kommuniziert mit dem Nutzer stets über die angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten stets korrekt sind und das E-Mail-Postfach regelmäßig, mindestens mehrmals wöchentlich, überprüft wird.
3.6 Keine Nutzung durch oder Übertragung an Dritte. Der Zugang zum Nutzerkonto und dessen Nutzung ist nur dem jeweiligen Nutzer persönlich gestattet. Die Zugangsdaten zum Nutzerkonto sind jederzeit geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff Dritter zu schützen und sicher zu verwahren. Das Nutzerkonto darf nicht verkauft, vermietet oder anderweitig an Dritte weitergegeben werden. Für alle Schäden und Nachteile, die durch den Zugriff Dritter auf das Nutzerkonto aufgrund einer Verletzung dieser Pflichten entstehen, ist der Nutzer persönlich verantwortlich und haftet T&D Agri für T&D Agri verschuldet verursachte Schäden. Stellt der Nutzer unautorisierte oder verdächtige Aktivitäten fest, so hat er T&D Agri unverzüglich zu informieren.
3.7 Keine Haftung von T&D Agri. T&D Agri haftet weder für Schäden, die durch die unbefugte Nutzung des Portals entstehen, noch für Schäden, die durch den Verlust oder die pflichtwidrige bewusste Weitergabe von Zugangsdaten zum Nutzerkonto, entstehen.
3.8 Keine Garantie für den fortgesetzten Betrieb des Portals für Nutzer. Für reine Nutzer des Portals gibt T&D Agri keine Zusicherungen hinsichtlich eines ununterbrochenen und dauerhaften Betriebs und des Funktionierens des Portals. T&D Agri ist berechtigt, jederzeit, auch ohne Vorankündigung, Wartungs- oder Upgrade-Arbeiten am Portal durchzuführen, die eine Abschaltung/Unterbrechung des Portals zur Folge haben. T&D Agri ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Serverkapazität oder Bandbreite zur Verfügung zu stellen; Überlastungen und längere Reaktionszeiten können auftreten. T&D Agri behält sich das Recht vor, das Portal, oder andere auf dem Portal angebotene Dienste, mit Ausnahme der Haupt- und integrierten Nebenleistungen im Rahmen des winewallet-Abonnements und der winewallet-Software Dienste, jederzeit vorübergehend oder auch dauerhaft einzustellen.
4 Die winewallet-Lizenz
4.1 Vertragsabschluss und wesentliche Details
4.1.1 Vertragsabschluss. Mit Abschluss der winewallet-Lizenz gemäß Punkt 1.2.7 gewährt T&D Agri dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der winewallet-Software und der Kunde beauftragt die Erbringung der winewallet-Software Dienste gegen Leistung der vereinbarten Lizenzgebühr gemäß den Bestimmungen dieser AGB.
4.1.2 Keine Exklusivität. Die Bereitstellung der winewallet-Software Dienste durch T&D Agri für den Kunden ist nicht exklusiv. Nichts in diesen AGB hindert T&D Agri daran, ihre winewallet-Software Dienste auch anderen Personen zu erbringen.
4.1.3 Geistiges Eigentum. Das Eigentum sowie alle Rechte aus geistigem Eigentum hinsichtlich der winewallet-Software und der winewallet-Software Dienste, dem Portal und allen grundlegenden Systemen stehen allein T&D Agri (und ihren Lizenzgebern) zu. Der Kunde darf das Eigentum oder die Gültigkeit dieser Rechte aus geistigem Eigentum nicht angreifen oder bestreiten.
4.1.4 Verfügbarkeit. Vorbehaltlich Punkt 4.1.5 wird T&D Agri angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die winewallet-Software Dienste 24/7 verfügbar sind. T&D Agri ist bestrebt, eine Verfügbarkeit von 99,9% während der Geschäftszeiten von T&D Agri, sohin an Werktagen montags bis donnerstags 09:00 – 16:00 Uhr und freitags 09:00 – 12:00 Uhr, zu gewährleisten, berechnet über einen Beobachtungszeitraum von einem Kalenderjahr. Es ist jedoch möglich, dass die winewallet-Software Dienste gelegentlich nicht verfügbar sind, etwa auf Grund von Wartungsdiensten oder anderen Entwicklungsaktivitäten, oder im Falle höherer Gewalt. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Ausfallzeiten, die direkt oder indirekt durch eines der oben genannten Ereignisse oder durch Fehler oder Ausfälle der Computersysteme oder Netzwerke des Kunden verursacht werden, nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung gelten. Der Anbieter wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um auf dem Portal vorab Details zu etwaigen Ausfalls- oder Stillstandzeiten zu veröffentlichen. (b) Aufgrund der Verwendung von Cloud-Infrastruktur, Webdiensten und APIs anderer Anbieter arbeitet die winewallet-Software mit einer Reihe von Diensten von Drittanbietern zusammen. T&D Agri übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für die Verfügbarkeit dieser Funktionen. Zur Aufrechterhaltung der Erbringung der winewallet-Software Dienste wird T&D Agri die beigezogenen Drittanbieter nicht wechseln, es sei denn, dies ist (i) unbedingt erforderlich, um die weitere Erbringung der winewallet-Software Dienste zu gewährleisten, oder (ii) wenn dies auch im Interesse des Kunden liegt, oder (iii) ein solcher Wechsel den Kunden und seine Nutzung der winewallet-Software Dienste nicht in wesentlicher Art und Weise beeinträchtigt. Ohne den vorherigen Satz einzuschränken, kann jedoch auch T&D Agri die Bereitstellung dieses Service, dieses Produkts, dieser API oder dieser Funktion als Teil der winewallet-Software Dienste für den Kunden einstellen, wenn ein Drittanbieter seinen Service, sein Produkt, seine API oder Funktion nicht mehr bereitstellt oder wartet oder diese nicht mehr zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stellt. Klarstellend wird festgehalten, dass der Kunde dann keinen Anspruch auf Rückerstattung, Rabatt oder sonstige Entschädigung oder auf außerordentliche Kündigung hat, wenn T&D Agri von ihrem Recht Gebrauch macht, die Verfügbarkeit von Diensten, Produkten oder Funktionen Dritter einzustellen.
4.1.5 Service-Level. Wenn bei der Nutzung der winewallet-Software Dienste ein Fehler auftritt, hat der Kunde diesen unverzüglich T&D Agri zu melden. Nach Erhalt einer Mitteilung des Kunden über einen Fehler wird T&D Agri den Kunden innerhalb einer angemessenen Reaktionszeit (während der Geschäftszeiten von T&D Agri, sohin an Werktagen montags bis donnerstags 09:00 – 16:00 Uhr und freitags 09:00 – 12:00 Uhr, binnen 24 Stunden in dringenden Fällen und binnen 120 Stunden in nicht dringenden Fällen) darüber informieren, dass an der Behebung oder Reparatur des Fehlers gearbeitet wird. Zusammen mit der Mitteilung des Fehlers hat der Kunde T&D Agri alle verfügbaren Informationen betreffend den Fehler zur Verfügung zu stellen, die T&D Agri vernünftigerweise benötigt oder anfordert, um den Fehler zu diagnostizieren, zu bewerten und zu beheben. T&D Agri ist bestrebt, einen Fehler innerhalb einer angemessenen Lösungszeit (während der Geschäftszeiten von T&D Agri, sohin an Werktagen montags bis donnerstags 09:00 – 16:00 Uhr und freitags 09:00 – 12:00 Uhr, binnen einer Woche in dringenden Fällen und binnen einem Monat in nicht dringenden Fällen), abhängig von der Klassifikation des Fehlers, zu beheben oder zu reparieren. Je nach Ursache, Schwere und Komplexität eines Fehlers sind Überschreitungen der Lösungszeit möglich und berechtigen den Kunden nicht zu Ansprüchen gegenüber T&D Agri. Verzögerungen in der Reaktions- oder Lösungszeit, die darauf beruhen, dass der Kunde es unterlässt oder verzögert, die für die Beurteilung oder Lösung eines Fehlers erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder Maßnahmen zu setzen, werden bei der Berechnung der Lösungszeit nicht mitberücksichtigt.
4.1.6 Wartungsdienste. T&D Agri stellt dem Kunden die Wartungsdienste während der Dauer der winewallet-Lizenz zur Verfügung. T&D Agri wird den Kunden, soweit dies praktikabel ist, mindestens fünf Werktage im Voraus über geplante Wartungsdienste informieren, die die Verfügbarkeit oder Qualität der winewallet-Software Dienste beeinträchtigen können. Der Kunde ist verpflichtet, solche Wartungsdienste zum angegebenen Zeitpunkt zuzulassen und trifft geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen Update/Upgrade-Fehler und Versagen. T&D Agri kann die Bereitstellung der Wartungsdienste aussetzen, wenn ein vom Kunden im Rahmen der winewallet-Lizenz an T&D Agri zu zahlender Betrag, trotz Mahnung durch T&D Agri, unter Setzung einer Nachfrist von 30 Tagen und Ankündigung des Aussetzens von Wartungsdiensten, überfällig ist.
4.1.7 Pflichten des Kunden. Der Kunde ist – in seinem Namen und auf seine Kosten – dafür verantwortlich, jegliche Infrastruktur, Systeme, Softwareanwendungen und/oder Schnittstellen, die zur Verbindung mit den winewallet-Software Diensten und deren Nutzung gemäß deren Spezifikationen, erforderlich sind, bereitzuhalten. Dies umfasst u.a. die Einrichtung und Aufrechterhaltung von Konten (auch bei Drittanbietern), die mit den die winewallet-Software Dienste interagieren. T&D Agri ist keinesfalls verantwortlich für die vom Kunden bereitzustellende Infrastruktur, Systeme, Softwareanwendungen, Schnittstellen und/oder dessen Drittanbieter und ebensowenig für etwaige Ausfälle, Fehler oder Störungen, diese betreffend, deren Behebung auch nicht zu den Reaktions- oder Lösungszeiten oder den sonstigen Service- oder Wartungsverpflichtungen von T&D Agri zählt.
4.1.8 Eingeschränkte Gewährleistung gegenüber Unternehmern. Die Gewährleistung von T&D Agri ist gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auf die in diesen AGB ausdrücklich festgelegten Zusagen beschränkt. Alle anderen Gewährleistungen, Zusagen, Garantien oder Zusicherungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere erkennt der Kunde an, dass komplexe Software niemals völlig frei von Mängeln, Fehlern und Bugs ist. Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser AGB gibt T&D Agri keine Gewährleistung oder Zusicherung, dass die winewallet-Software Dienste vollständig frei von Mängeln, Fehlern und Bugs sind. Der Kunde erkennt ferner an, dass komplexe Software niemals völlig frei von Sicherheitslücken ist. Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung gibt T&D Agri keine Gewährleistung, Garantie oder Zusicherung, dass die winewallet-Software Dienste vollständig sicher sind. Weiters übernimmt T&D Agri keine Haftung dafür, dass die winewallet-Software Dienste: (i) die Anforderungen des Kunden erfüllen; oder (ii) vollständig sicher, frei von Viren oder anderem schädlichen Code sind und ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung stehen. Ansprüche gegen T&D Agri aus Gewährleistung oder ähnlichen Rechtsbehelfen sind zudem nach Wahl von T&D Agri jedenfalls beschränkt auf: Sicherheitsupdates bei bekannten Sicherheitslücken.
4.2 Laufzeit und Kündigung der winewallet-Lizenz
4.2.1 Dauer. Die winewallet-Lizenz wird auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und endet durch Kündigungserklärung. Sofern keine Kündigungserklärung erfolgt, verlängert sich die winewallet-Lizenz jeweils um ein weiteres Jahr. Auf die Konsequenzen einer nicht erfolgten Kündigungserklärung wird der Kunde vor Ablauf des Vertragsjahres rechtzeitig per E-Mail sowie im Nutzerkonto hingewiesen.
4.2.2 Laufzeit. Die Vertragslaufzeit der winewallet-Lizenz beginnt, am Datum des Vertragsabschlusses über das Portal, sohin mit Bereitstellung der winewallet-Lizenz.
4.2.3 Probemonat. Für Kunden, die erstmalig eine winewallet-Lizenz abschließen, wird das erste Monat der Vertragslaufzeit als (kostenloses) Probemonat vereinbart. Innerhalb dieses Probemonats kann die winewallet-Lizenz jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Dieses Probemonat steht jedoch jedem Kunden lediglich einmalig zur Verfügung.
4.2.4 Kündigung. Die winewallet-Lizenz kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres per E-Mail oder über das Kundenkonto gekündigt werden. Für Kündigungen während eines allfälligen Probemonats gilt Punkt 4.2.3. Wurde die winewallet-Lizenz im Rahmen eines winewallet-Abonnements abgeschlossen, so gilt eine Kündigungserklärung für das winewallet-Abonnement im Zweifel auch als Kündigungserklärung für die winewallet-Lizenz, es sei denn der Kunde gibt in seiner Kündigungserklärung ausdrücklich etwas anderes an. Hinsichtlich der Folgen siehe Punkt 5.2.7.
4.3 Lizenzgebühr
4.3.1 Lizenzgebühr. Die jährliche Lizenzgebühr für die winewallet-Software Dienste beträgt EUR 9,94.
4.3.2 Zeitraum und Anfall der Lagergebühr. Die jährliche Lizenzgebühr gemäß Punkt 4.3.1 beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses der winewallet-Lizenz bzw. mit Ablauf eines allfälligen Probemonats gemäß Punkt 4.2.3 zu laufen. Die jährliche Lizenz gebühr gemäß Punkt 4.3.1 wird jeweils für das laufende Vertragsjahr im Voraus dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.3.3 Zahlung. Die Lizenzgebühr gemäß Punkt 4.3.1 wird jährlich im Voraus bis zum 5. Tag des neuen Vertragsjahres in Rechnung gestellt und ist mit Rechnungserhalt fällig. Die Begleichung der Lizenzgebühr muss mittels der vereinbarten bzw. im Nutzerkonto durch den Kunden gewählten Zahlweise erfolgen.
4.3.4 Wertsicherung. Für die Lizenzgebühr gemäß Punkt 4.3.1 wird Wertstabilität vereinbart. Als Ausgangsbasis für die Wertsicherung dient die Zahl des Index zum Datum des Vertragsabschlusses. Die sich aufgrund einer Änderung des Index ergebende Zahl bildet jeweils die neue Ausgangsbasis zur Errechnung weiterer Valorisierungen. Als Bezugsgröße dient die für November des jeweils laufenden Kalenderjahres errechnete Indexzahl. Zum 1. Jänner eines jeden Kalenderjahres wird die Lizenzgebühr gemäß den sich aus dem Vergleich der Bezugsgröße zur Ausgangsbasis ergebenden Veränderungen der Indexzahl angepasst und ist für die folgenden 12 Monate gültig. Eine Anpassung des Entgelts aufgrund einer Veränderung des Index kann frühstens nach Ablauf von 2 Kalendermonaten ab dem Datum des Vertragsabschlusses erfolgen. Als maßgeblicher Index wird der Verbraucherpreisindex 2020, wie durch STATISTIK AUSTRIA Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbart, vereinbart. Sollte der Verbraucherpreisindex nicht mehr verlautbart werden, so tritt an seine Stelle der Index, der diesen offiziell ersetzt. Ein Absinken des Entgelts um bis zu 50% des ursprünglichen vereinbarten Entgelts ist möglich (Untergrenze), wobei zugleich auch die Erhöhung des Entgelts mit maximal 50% des ursprünglichen vereinbarten Entgelts gedeckelt ist (Obergrenze).
4.3.5 Umsatzsteuer. Die Lizenzgebühr gemäß Punkt 4.3.1 enthält die österreichische Umsatzsteuer in derzeit gesetzlicher Höhe von 20%. Sollte sich die Höhe der österreichischen Umsatzsteuer ändern, wird die Lizenzgebühr gemäß Punkt 4.3.1 entsprechend angepasst.
4.3.6 Sonstige (Einfuhr-)Abgaben. Sonstige Gebühren, Steuern, Abgaben, Zölle, Spesen oder andere Kosten, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen des Bestimmunglandes bei Lieferung an den Empfänger anfallen, sind zur Gänze vom Nutzer bzw. Empfänger gemäß diesen Bestimmungen zu tragen. T&D Agri kann diese mangels Kenntnis weder vorberechnen noch abführen.
4.4 Funktionen der winewallet-Software
4.4.1 Die winewallet-Software bietet die Möglichkeit, Weinflaschen zu digitalisieren, sodass diese im digitalen Weinkeller des Kunden angezeigt werden. Hat der Kunde auch ein winewallet-Abonnement abgeschlossen, so werden die eingelagerten Weine gemeinsam mit den nicht eingelagerten, digitalisierten Weinen des Kunden in dem digitalen Weinkeller gemeinsam angezeigt, mit dem Unterschied, dass über die vom Kunden digitalisierten, aber nicht am Lagerort von T&D Agri eingelagerten Weinflaschen nicht gemäß Punkt 5.7 und Punkt 5.8 verfügt werden kann. Für die Erfassung der außerhalb des Lagerorts durch den Kunden privat gelagerten Weinflaschen im digitalen Weinkeller gemäß Punkt 4.4.1 steht die Funktion „Etikettenscan“ oder „Produkteingabe“ zur Verfügung.
5 Das winewallet-Abonnement
5.1 Vertragsabschluss
5.1.1 Vertragsabschluss. Mit Abschluss des winewallet-Abonnements gemäß Punkt 1.2.11 reserviert T&D Agri gemäß der vom Kunden im Portal gemachten Angaben die Kapazitäten am Lagerort zur Übernahme der Weinflaschen vom Kunden zwecks sach- und fachgerechter Einlagerung am Lagerort und beauftragt der Kunde T&D Agri mit der Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Haupt- und Nebenleistungen gegen Leistung der Lagergebühr gemäß den Bestimmungen dieser AGB.
5.2 Laufzeit und Kündigung des winewallet-Abonnements
5.2.1 Dauer. Das winewallet-Abonnement wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und endet mit Kündigung.
5.2.2 Laufzeit. Die Vertragslaufzeit des winewallet-Abonnements beginnt am Datum des Vertragsabschlusses über das Portal, sohin mit der Reservierung der Kapazitäten für den Kunden am Lagerort von T&D Agri.
5.2.3 Probemonat. Für Kunden, die erstmalig ein winewallet-Abonnement abschließen, wird das erste Monat der Vertragslaufzeit als (kostenloses) Probemonat vereinbart. Innerhalb dieses Probemonats kann das winewallet-Abonnement jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Dieses Probemonat steht jedoch jedem Kunden lediglich einmalig zur Verfügung.
5.2.4 Kündigung. Das winewallet-Abonnement kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jederzeit per E-Mail oder über das Kundenkonto gekündigt werden. Für Kündigungen während eines allfälligen Probemonats gilt Punkt 5.2.3.
5.2.5 Auslagerungspflicht des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Auslagerung der von ihm eingelagerten Weinflaschen bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bei Kündigung innerhalb des Probemonats bis zum Ablauf des 14. Tags nach Ausspruch der Kündigung zu veranlassen („Räumungsfrist“).
5.2.6 Vertragsverlängerung mangels rechtzeitiger Auslagerung. Sofern trotz erfolgter Kündigung die Weine nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Räumungsfrist ausgelagert wurden, endet das winewallet-Abonnement nicht bis zur tatsächlichen Auslagerung aller Weinflaschen. Der Kunde wird vor Ablauf der Räumungsfrist ausdrücklich auf die Wirkung der unterlassenen rechtzeitigen Auslagerung von Weinflaschen hingewiesen.
5.2.7 Folgen hinsichtlich der winewallet-Lizenz. Die Kündigungserklärung für das winewallet-Abonnement gilt im Zweifel auch als Kündigungserklärung für die zugleich abgeschlossene winewallet-Lizenz, es sei denn der Kunde gibt in seiner Kündigungserklärung ausdrücklich etwas anderes an. Da die winewallet-Lizenz jeweils für die Dauer eines Jahres abgeschlossen wird, kann es dazu kommen, dass das winewallet-Abonnement früher endet als die winewallet-Lizenz. Die winewallet-Lizenz kann jedoch niemals früher als das winewallet-Abonnement beendet werden, da eine winwallet-Lizenz für ein winewallet-Abonnement zwingend erforderlich ist. Unbeschadet der Auslagerungspflicht des Kunden gemäß Punkt 5.2.5, werden bei Beendigung des winewallet-Abonnements vor Beendigung der winewallet-Lizenz die zuvor am Lagerort von T&D Agri eingelagerten Weinflaschen im digitalen Weinkeller des Kunden weiterhin angezeigt, mit dem Unterschied, dass diese ab dem Zeitpunkt der Auslagerung dem nicht eingelagerten, digitalisierten Weinbestand des Kunden zugeordnet werden. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des winewallet-Abonnements und Auslagerung sämtlicher Weinflaschen bis zum Zeitpunkt der Beendigung der winewallet-Lizenz, kann der Kunde sämtliche winewallet-Software Dienste so nutzen, als hätte er nur eine winewallet-Lizenz abgeschlossen.
5.3 Lagereinheiten, Lagerpakete, Lagergebühr
5.3.1 Lagereinheiten. Da mit dem unterschiedlichen Fassungsvermögen von Weinflaschen ein unterschiedlich großer Aufwand (Lagerkapazitäten, Personalaufwand, Versicherung, etc) verbunden ist, bemisst sich die Lagergebühr nicht nach der Anzahl der Weinflaschen, sondern nach Lagereinheiten, die wie folgt ermittelt werden:
Fassungsvermögen der Weinflaschen Lagereinheit pro Weinflasche
0,375 Liter Weinflasche 1 Lagereinheit
0,5 Liter Weinflasche 1 Lagereinheit
0,75 Liter Weinflasche 1 Lagereinheit
1 Liter Weinflasche 1 Lagereinheit
1,5 Liter Weinflasche 2 Lagereinheiten
3 Liter Weinflasche 4 Lagereinheiten
6 Liter Weinflasche 8 Lagereinheiten
Beispiel: Durch die Einlagerung von drei 1,5 Liter Weinflaschen (6 Lagereinheiten), acht 1 Liter Weinflaschen (8 Lagereinheiten) und einer 6 Liter Weinflasche (8 Lagereinheiten) werden insgesamt 22 Lagereinheiten belegt.
5.3.2 Lagergebühr für Lagerpakete. Die monatliche Lagergebühr für das gewählte Lagerpaket bestimmt sich anhand einer im Portal sowie im Nutzerkonto ersichtlichen Preistabelle. Die monatlichen Kosten inkl. 20% USt sind gestaffelt nach den folgenden reservierten Kapazitäten:
Lagerkapazität in Lagereinheiten
0-120
121-180
181-240
241-300
301-420
421-480
481-540
541-600
601-660
661-720
721-780
781-840
841-900
901-960
961-1020
5.3.3 Zeitraum und Anfall der Lagergebühr. Die Lagergebühr entsprechend des vom Kunden gewählten Lagerpakets beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses des winewallet-Abonnements sohin ab Reservierung der Lagerkapazitäten für den Kunden bzw. mit Ablauf eines allfälligen Probemonats gemäß Punkt 5.2.3 zu laufen. Im Nutzerkonto ist für den Kunden jederzeit ersichtlich, wie viele Lagereinheiten im aktuellen Lagerpaket bereits besetzt sind und wie viele Lagereinheiten noch zur Verfügung stehen bis es zu einem Paketwechsel gemäß Punkt 5.3.4 kommt. Die Höhe der Lagergebühr bestimmt sich gemäß Punkt 5.3.1 sowie Punkt 5.3.2 und wird im Portal sowie im Nutzerkonto angegeben. Die monatliche Lagergebühr für das winewallet-Abonnement gemäß den Lagerkapazitäten in der Tabelle unter Punkt 5.3.2 wird jeweils für das laufende Kalendermonat im Voraus berechnet und entsprechend dem Kunden in Rechnung gestellt. Für nicht gänzlich genutzte Kalendermonate, etwa zu Beginn und am Ende der Vertragsdauer (mit Ausnahme des Probemonats gemäß Punkt 5.2.3), fällt die Lagergebühr aliquot an.
5.3.4 Anpassung der Lagergebühr an das Lagerpaket. Bei Ersteinlagerung bestimmt sich die Lagergebühr nach dem durch den Kunden im Rahmen des Abschlusses des winewallet-Abonnements gewählten Lagerpaket und der sohin durch T&D Agri ab diesem Zeitpunkt für den Kunden reservierten Lagerkapazitäten. Da sich durch laufende Ein- und Auslagerungen die Anzahl der gelagerten Weinflaschen erhöhen und verringern kann, wird danach zu Monatsbeginn, beginnend mit dem ersten Werktag des jeweiligen Monats, der aktuelle Lagerstand und die Lagereinheiten erhoben und die entsprechende Lagergebühr gemäß Punkt 5.3.1 sowie Punkt 5.3.2 anhand der Anzahl der eingelagerten Lagereinheiten ermittelt. Da der Kunde die Mindestkapazität seines winewallet-Abonnements und sohin die für ihn zumindest reservierten Lagerkapazitäten bei Vertragsabschluss selbst gewählt hat, ist ein Absinken in ein Lagerpaket unterhalb des beim Abschluss des winewallet-Abonnements gewählten Lagerpakets nicht möglich.
5.3.5 [Kaution. Der Kunde hat T&D Agri bei Vertragsabschluss für die Reservierung der Kapazitäten eine Kaution in Höhe von drei Lagergebühren für das bei Vertragsabschluss gewählte Lagerpaket als Sicherheit für alle Ansprüche aus dem winewallet-Abonnement einschließlich Schadenersatz zu leisten. Durch Inanspruchnahme verbrauchte Kaution oder Kautionsteile sind vom Kunden unverzüglich zu ergänzen. Die Kaution wird dem Kunden binnen 4 Wochen nach Beendigung, des winewallet-Abonnements, Begleichung aller besicherten offenen Forderungen und Auslagerung der letzten Weinflasche ohne Zinsen rückerstattet.]
5.3.6 Umsatzsteuer. Die Lagergebühr gemäß Punkt 5.3.2 enthält die österreichische Umsatzsteuer in derzeit gesetzlicher Höhe von 20%. Sollte sich die Höhe der österreichischen Umsatzsteuer ändern, wird die Lagergebühr gemäß Punkt 5.3.2 entsprechend angepasst.
5.3.7 Sonstige (Einfuhr-)Abgaben. Sonstige Gebühren, Steuern, Abgaben, Zölle, Spesen oder andere Kosten, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen des Bestimmunglandes bei Lieferung an den Empfänger anfallen, sind zur Gänze vom Nutzer bzw. Empfänger gemäß diesen Bestimmungen zu tragen. T&D Agri kann diese mangels Kenntnis weder vorberechnen noch abführen.
5.4 Lagerort und Zutrittsrecht
5.4.1 Eigentum des Verfügungsberechtigten. Die eingelagerten Weinflaschen bleiben stets im Eigentum des Verfügungsberechtigten, wie im Portal bzw. Nutzerkonto festgehalten.
5.4.2 Lagerort. Auf Anfrage des Kunden, wird ihm der Lagerort seiner Weine offengelegt.
5.4.3 Zutrittsrecht. Der Kunde hat während der Geschäftszeiten von T&D Agri, sohin an Werktagen montags bis donnerstags 09:00 – 16:00 Uhr und freitags 09:00 – 12:00 Uhr, die Möglichkeit, Zutritt zum Lagerort zu erhalten.
5.4.4 Ausübung des Zutrittsrechts. Der persönliche Zutritt zum Lagerort durch den Kunden ist jedoch nur in Begleitung von T&D Agri Mitarbeitern oder Mitarbeitern des Lagerunternehmers möglich. Der gewünschte Zutritt zum Lagerort ist mindestens drei Werktage vor dem gewünschten Zutrittszeitpunkt gegenüber T&D Agri bekanntzugeben.
5.4.5 (Kein) Zutritt durch Dritte. Dritten Personen (dazu zählen auch Nutzer des Portals, die keine Weine eingelagert haben) kann kein Zutritt zur Lagerfläche gewährt werden. Sollte dies erwünscht sein, ist ein ordnungsgemäßer schriftlicher Vertretungsnachweis (Vollmacht) des Kunden durch den Kunden, der die Vollmacht erteilt, vorab (als Kopie oder digitaler Scan) zu übermitteln und vom Bevollmächtigten (im Original) vorzuweisen.
5.4.6 Keine Auslagerung. Im Rahmen des Zutritts kann keine Auslagerung durchgeführt werden. Wünscht der Kunde eine Auslagerung, so ist Punkt 5.8 (insbesondere Punkt 5.8.3 Auslagerung durch Selbstabholung) zu befolgen.
5.5 Verfügung über Weinflaschen und Zurückbehaltungsrecht von T&D Agri
5.5.1 Arten der Verfügung. Der Verfügungsberechtigte einer Weinflasche hat das Recht, im Rahmen seines winewallet-Abonnements wie folgt über die Weinflaschen zu verfügen:
‐ Einlagerung über die bereitgestellte „Einlagerungs“-Funktion des Portals (siehe Punkt 5.6);
‐ Übertragung des Verfügungsrechts an einer eingelagerten Weinflasche über die bereitgestellte „Übertragen“-Funktion des Portals (siehe Punkt 5.7.1);
‐ Annahme des Verfügungsrechts an einer eingelagerten Weinflasche über die bereitgestellte „Annahme“-Funktion des Portals (siehe Punkt 5.7.2);
‐ Auslagerung über die bereitgestellte „Auslagerungs“-Funktion des Portals (siehe Punkt 5.8).
5.5.2 Zurückbehaltungsrecht. Bei Nichtzahlung der Lagergebühren kann der Kunde über Weinflaschen nicht gemäß Punkt 5.5.1 verfügen. Das hat zur Folge, dass der Kunde keine weiteren Weinflaschen gemäß Punkt 5.5.1 TS 1 einlagern kann, keine Weinflaschen gemäß Punkt 5.5.1 TS 4 auslagern kann und auch keine Weinflaschen gemäß Punkt 5.5.1 TS 2 und TS 3 übertragen oder annehmen kann, bis die ausstehenden Lagergebühren unter dem winewallet-Abonnement des Kunden vollständig bezahlt sind. Möchte der Kunde trotz ausstehender fälliger Lagergebühren, über die Weinflaschen gemäß Punkt 5.5.1 über das Portal verfügen, weist das Portal, die offenen Beträge aus. Um die jeweilige Verfügungs-Funktion freizuschalten, muss der Nutzer die anfallenden Beträge der ausstehenden Lagergebühren an T&D Agri bezahlen, wie im Portal jeweils angegeben. Die Freischaltung der Verfügungs-Funktion durch T&D Agri erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang der entsprechenden Beträge.
5.6 Verfügung über Weinflaschen: „Einlagerung“
5.6.1 Laufende Einlagerung von Weinflaschen. Zusätzliche Weinflaschen, auch wenn diese die angegebene maximale Kapazität des gewählten bzw. aktiven Lagerpakets gemäß Punkt 5.3.2 um bis zu 50% überschreiten, können unter Einhaltung einer Vorankündigungszeit von zumindest einem Werktag auf Kosten und Risiko des Kunden durch persönliche Ablieferung an einer Abgabeadresse oder unter Angabe des Namens und der Kundennummer durch postalischen Versand zu einer Zustelladresse für die spätere Einlagerung am Lagerort übernommen werden. Die Einlagerung von Weinflaschen infolge der Inanspruchnahme des T&D Agri Abholservices durch den Kunden richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung zwischen dem Kunden und T&D Agri.
5.6.2 Einlagerung durch persönliche Ablieferung. Über entsprechende Auswahl der im Portal integrierten Einlagerungs-Funktion werden dem Verfügungsberechtigten im Portal Termine zur Einlagerung durch persönliche Ablieferung an der Abgabeadresse (frühestens am nächsten Werktag) während der Geschäftszeiten von T&D Agri, sohin an Werktagen montags bis donnerstags 09:00 – 16:00 Uhr und freitags 09:00 – 12:00 Uhr, angezeigt. Der Verfügungsberechtigte kann einen entsprechenden Ablieferungstermin sowie eine Abgabeadresse wählen und erhält daraufhin eine Bestätigung samt Übergabeschein, der bei persönlicher Ablieferung vorzuweisen ist. Von Dritten können Weinflaschen nur übernommen werden, wenn ein ordnungsgemäßer schriftlicher Vertretungsnachweis (Vollmacht) des Kunden durch den Kunden, der die Vollmacht erteilt, vorab (als Kopie oder digitaler Scan) übermittelt und vom Bevollmächtigten (im Original) vorgezeigt wird. Im Rahmen der persönlichen Übernahme werden die zu übergebenden Weinflaschen mit dem Übergabeschein abgeglichen und die Übernahme auf dem Annahme-Protokoll bestätigt. Im Rahmen der Einlagerung durch persönliche Ablieferung können die einzulagernden Weinflaschen vorübergehend an einem vom Lagerort verschiedenen Ort zwischengelagert werden, bevor sie an den Lagerort verbracht werden.
5.6.3 Einlagerung durch postalischen Versand. Der Kunde hat die Möglichkeit, den postalischen Versand von bei T&D Agri Partnern erworbenen Weinflaschen, unmittelbar an eine Zustelladresse zu veranlassen. Diese Möglichkeit kann der Kunde bei Webshops durch entsprechende Plugins und bei Winzern durch entsprechende Veranlassung ausüben. Der T&D Agri Partner veranlasst dann den postalischen Versand der Weine an die gewählte Zustelladresse und eine entsprechende Vorankündigung an T&D Agri. Beim Ankauf der Weine bei anderen Winzern und Webshops, die nicht T&D Agri Partner sind, hat der Kunde die Möglichkeit, die Einlagerung durch postalischen Versand durch Angabe einer, von der Rechnungsadresse abweichenden, Lieferadresse zu veranlassen. In diesem Fall hat der Kunde durch entsprechende Auswahl der im Portal integrierten Einlagerungs-Funktion die Einlagerung voranzukündigen. Zudem hat der Kunde durch entsprechende Auswahl der im Portal integrierten Einlagerungs-Funktion, die Möglichkeit, Weine aus seinem eigenen Bestand postalisch an eine Zustelladresse zu versenden. In diesem Fall wird eine entsprechende Auflistung der einzulagernden Weine generiert, die der Kunde dem Paket beilegen kann. Weinflaschen können jedoch ausschließlich während der Geschäftszeiten von T&D Agri, sohin an Werktagen montags bis donnerstags 09:00 – 17:00 Uhr und freitags 09:00 – 12:00 Uhr, entgegengenommen werden. Im Rahmen der Einlagerung durch postalischen Versand können die einzulagernden Weinflaschen vorübergehend an einem vom Lagerort verschiedenen Ort zwischengelagert werden, bevor sie an den Lagerort verbracht werden. Zudem kann auch zu einer Zwischenlagerung beim Versanddienstleister im Rahmen des Transports und/oder fehlgeschlagener Zustellversuche kommen.
5.6.4 Einlagerung durch Abholservice. T&D Agri bietet auf gesonderte Anfrage einen Abholservice an. Im Rahmen dieses Abholservice werden die Weine durch T&D Agri an einem gesondert vereinbarten Ort abgeholt und übernommen sowie (nach allfälliger Zwischenlagerung an einem anderen Ort) an den Lagerort verbracht. Auch in diesem Fall hat der Kunde durch entsprechende Auswahl der im Portal integrierten Einlagerungs-Funktion die Einlagerung voranzukündigen und erhält daraufhin eine Bestätigung samt Übergabeschein, der bei der Abholung vorzuweisen ist. Von Dritten können Weinflaschen nur übernommen werden, wenn ein ordnungsgemäßer schriftlicher Vertretungsnachweis (Vollmacht) des Kunden durch den Kunden, der die Vollmacht erteilt, vorab (als Kopie oder digitaler Scan) übermittelt und vom Bevollmächtigten (im Original) vorgezeigt wird. Im Rahmen der Abholung werden die zu übergebenden Weinflaschen mit dem Übergabeschein abgeglichen und die Übernahme auf dem Annahme-Protokoll bestätigt. Im Rahmen der Einlagerung durch den Abholservice können die einzulagernden Weinflaschen vorübergehend an einem vom Lagerort verschiedenen Ort zwischengelagert werden, bevor sie an den Lagerort verbracht werden.
5.6.5 Abgabe- und/oder Zustellungsadressen für Weine:
Abgabe- und Zustelladresse:
T&D Agri GmbH
z.H. winewallet (Kundennummer)
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten
5.6.6 Kapazitätsgrenzen. Sollte durch die zusätzliche Einlagerung die Lagerkapazität des gewählten bzw. aktiven Lagerpakets um mehr als 50% überschritten werden, ist für eine solche Einlagerung vorab die Zustimmung von T&D Agri einzuholen.
5.6.7 Übernahme und Einlagerung. Nach Übernahme der postalisch versendeten oder persönlich angelieferten oder abgeholten Weinflaschen werden die Weine, gegebenenfalls zwischengelagert und an den Lagerort verbracht. Am Lagerort werden die Weine autorisiert, digitalisiert und eingelagert. Sofern die Weine bereits zuvor digitalisiert wurden (gemäß Punkt 4.4.1 durch den Kunden oder durch einen T&D Agri Partner), so werden die Weindaten überprüft und sofern diese übereinstimmen unter Heranziehung dieser Angaben eingelagert. Sofern die postalische Zusendung unter Beilage einer Bestellbestätigung vorangemeldet und/oder unter Beilage eines Lieferscheins geliefert wurde, werden die übernommenen Weinflaschen mit den Posten in der Bestellbestätigung und/oder im Lieferschein abgeglichen. Nach Einlagerung der Weine erhält der Kunde von T&D Agri eine Bestätigung und Auflistung der Weine, die eingelagert worden sind bzw. sind diese dann im digitalen Weinkeller hinterlegt.
5.6.8 Gefahrenübergang. Sowohl bei postalischem Versand von Weinflaschen (auch wenn der Versand an T&D Agri unmittelbar durch einen T&D Agri Partner beauftragt wird) an eine Zustelladresse sowie bei persönlicher Ablieferung an einer Abgabeadresse von T&D Agri oder bei Nutzung des T&D Agri Abholservices, geht die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder des Untergangs der Weinflaschen erst mit der tatsächlichen Übernahme der Weinflaschen zur Einlagerung auf T&D Agri über. Insbesondere der postalische Versand von Weinflaschen an T&D Agri erfolgt daher gegenüber T&D Agri auf eigene Gefahr des Kunden.
5.6.9 Lagergebühr. Wenn der neue Lagerbestand im aktuell aktiven Lagerpaket gedeckt ist, fallen für die Einlagerung der zusätzlichen Weinflaschen am Lagerort unter dem winewallet-Abonnement keine zusätzlichen Kosten an. Falls durch die Einlagerung das Lagerpaket gemäß Punkt 5.3.2 überschritten wird, wird im nächsten Monat das der neuen Kapazität entsprechende Lagerpaket verrechnet.
5.7 Verfügung über Weinflaschen: „verschenken“ und „beschenkt werden“
5.7.1 Übertragen von Weinflaschen über das Portal. Der Verfügungsberechtige kann die in seinem Nutzerkonto hinterlegten und am Lagerort eingelagerten Weinflaschen, jederzeit (unentgeltlich) an einen anderen Kunden, der ebenfalls ein winewallet-Abonnement abgeschlossen hat (der Abschluss nur einer winewallet-Lizenz ermöglicht nicht die Annahme eines Verfügungsrechts durch den Kunden) übertragen („verschenken“), indem er die im Portal integrierte Übertragungs-Funktion nutzt. Dazu muss der Verfügungsberechtige die E-Mail-Adresse des gewünschten Empfängers angeben, der dann eine E-Mail mit Anweisungen erhält, wie er die Übertragung annehmen kann.
5.7.2 Annahme von Weinflaschen über das Portal. Wird einem Kunden, der ebenfalls ein winewallet-Abonnement abgeschlossen hat (der Abschluss nur einer winewallet-Lizenz ermöglicht nicht die Annahme eines Verfügungsrechts durch den jeweiligen Kunden), durch einen Verfügungsberechtigten das Nutzungsrecht an am Lagerort eingelagerten Weinflaschen gemäß Punkt 5.7.1 unentgeltlich übertragen („beschenkt werden“), wird er durch eine E-Mail von T&D Agri mit entsprechenden Anweisungen informiert. Durch Zustimmung zur Übertragung über das Portal nimmt der Kunde das Verfügungsrecht über die übertragenen Weinflaschen an und werden diese sodann seinem Nutzerkonto zugeordnet und im Nutzerkonto des übertragenden Nutzers entfernt. Erfolgt die Zustimmung zur Übertragung nicht binnen 7 Kalendertagen, gilt das Verfügungsrecht als nicht übertragen und sind die Weinflaschen unverändert dem Nutzerkonto des Verfügungsberechtigten zugeordnet.
5.7.3 Folgen einer Übertragung. Im Falle einer solchen unentgeltlichen Übertragung erwirbt der Empfänger das Verfügungsrecht an den übertragenen Weinflaschen, das auf den Empfänger übertragen und an diesen abgetreten wird. Die jeweilige(n) Weinflasche(n) wird (werden) in das Nutzerkonto des Empfängers übertragen und der Empfänger gilt fortan als Verfügungsberechtigter der Weinflasche(n).
5.7.4 Wirksamkeitszeitpunkt. Die Abtretung des Verfügungsrechts an den Empfänger gilt als zum Zeitpunkt der Annahme durch den Empfänger und Übertragung in dessen Nutzerkonto als bewirkt.
5.7.5 Lagergebühr. Falls durch die Annahme des Verfügungsrechts an der (den) übertragenen Weinflasche(n) gemäß Punkt 5.7.2 das Lagerpaket gemäß Punkt 5.3.2 überschritten wird, wird dem Empfänger im nächsten Monat das der neuen Kapazität entsprechende Lagerpaket verrechnet. Dem bisher Verfügungsberechtigten, wird im nächsten Monat das der neuen Kapazität entsprechende Lagerpaket verrechnet, falls durch die Übertragung gemäß Punkt 5.7.1 das Lagerpaket gemäß Punkt 5.3.2 unterschritten wird, es sei denn der Verfügungsberechtigte hat die Mindestkapazität seines winewallet-Abonnements erreicht. Wenn der neue Lagerbestand nach Übertragung gemäß Punkt 5.7.1 bzw. Annahme gemäß Punkt 5.7.2 im aktuell aktiven Lagerpaket gedeckt ist bzw. der bisher Verfügungsberechtigte seine Mindestkapazitäten erreicht hat, hat das „Verschenken“ bzw. „Beschenkt werden“ unter dem winewallet-Abonnement keine zusätzlichen Kosten zur Folge bzw. keine Auswirkung auf die Kosten des winewallet-Abonnements.
5.8 Verfügung über Weinflaschen: „Auslagerung“
5.8.1 Auslagerung. Der Verfügungsberechtigte kann die Auslagerung eingelagerter Weinflaschen über die entsprechende Funktion im Portal beauftragen, dabei steht die postalische Lieferung an eine Wunschadresse sowie die Selbstabholung zur Verfügung.
5.8.2 Auslagerung durch postalische Lieferung der Weinflaschen. Über entsprechende Auswahl des Verfügungsberechtigten, veranlasst T&D Agri die postalische Lieferung der jeweiligen Weinflasche(n) an die vom Verfügungsberechtigten mitgeteilte Lieferadresse innerhalb der im Portal bzw. Nutzerkonto angegebenen Frist, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Erhalt des Lieferauftrags. Die Lieferzeiten können variieren und hängen von verschiedenen Umständen ab, wie z.B. dem Bestimmungsort.
5.8.3 Auslagerung durch Selbstabholung. Über entsprechende Auswahl des Verfügungsberechtigten werden diesem im Portal Abholtermine (frühestens am nächsten Werktag) während der Geschäftszeiten von T&D Agri, sohin an Werktagen montags bis donnerstags 09:00 – 16:00 Uhr und freitags 09:00 – 12:00 Uhr, angezeigt. Der Verfügungsberechtigte kann einen entsprechenden Abholtermin wählen und erhält daraufhin eine Bestätigung samt Abholcode, der bei der Abholung vorzuweisen ist. Die Anschrift des jeweiligen Lagerorts, in dem eine abzuholende Weinflasche gelagert ist und zur Abholung bereitgehalten wird, ist im Portal angegeben. Dritten (z.B. vom Kunden selbst beauftragte Beförderer) können Weinflaschen nur ausgehändigt werden, wenn ein ordnungsgemäßer schriftlicher Vertretungsnachweis (Vollmacht) des Kunden durch den Kunden, der die Vollmacht erteilt, vorab (als Kopie oder digitaler Scan) übermittelt und vom Bevollmächtigten (im Original) vorgezeigt wird.
5.8.4 Lieferadresse und Zahlung der Versand- und Lagergebühren und Verbrauchsteuern. Vor endgültiger Erteilung eines Lieferauftrags muss der Nutzer die gewünschte Lieferadresse über das Portal bzw. Nutzerkonto angeben. Das Portal weist dann die für die Lieferung des/der angeforderten Weinflasche an die angegebene Adresse anfallenden Versandkosten, die allenfalls offenen Lagergebühren, sowie die gegebenenfalls anfallenden Verbrauchsteuern (abhängig vom Staat, in dem die Lieferadresse gelegen ist), aus. Um den Lieferauftrag abzuschließen, muss der Nutzer die anfallenden Beträge der Versandkosten, Verbrauchsteuern und etwaiger ausstehender Lagergebühren an T&D Agri bezahlen, wie im Portal jeweils angegeben. T&D Agri beginnt mit der Bearbeitung eines Lieferauftrags erst nach vollständigem Zahlungseingang der entsprechenden Beträge, andernfalls kann eine Lieferung nicht erfolgen. T&D Agri ist nicht verantwortlich für die Vorschreibung etwaiger Gebühren oder Kosten durch Stellen des Bestimmungslandes.
5.8.5 Gefahrenübergang. Sowohl bei Auslagerung durch Selbstabholung als auch bei Auslagerung durch postalischen Versand geht die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder des Untergangs auf den Verfügungsberechtigten über, sobald die Weinflasche(n) dem Verfügungsberechtigten oder einem vom Verfügungsberechtigten bestimmten Dritten übergeben wurde(n). Beförderer, die von T&D Agri beauftragt werden, gelten nicht als vom Verfügungsberechtigten bestimmte Dritte, Beförderer, die unmittelbar vom Kunden beauftragt werden, gelten als vom Kunden bestimmte Dritte. Wird im Fall der Angabe von Selbstabholung die Abholung der Weinflasche(n) durch den Verfügungsberechtigten bzw. durch einen von ihm selbst beauftragten Beförderer nicht bis zum vereinbarten Termin veranlasst, trägt der Nutzungsberechtigte ab diesem Zeitpunkt die Gefahr für den zufälligen Untergang der Weinflasche(n); weiters wird T&D Agri wahlweise eine Nachfrist zur Abholung setzen oder den Auftrag zur Auslagerung stornieren.
5.8.6 Prüfung der ausgelagerten Weinflaschen. Bei postalischer Lieferung hat der Empfänger die Weinflasche sofort nach Erhalt auf Zustellschäden zu prüfen und diese dem Zusteller und T&D Agri anzuzeigen; sonstige erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt, an T&D Agri zu melden. Bei Selbstabholung ist unmittelbar bei Übernahme eine Überprüfung der übergebenen Weinflasche(n) durchzuführen; allfällige Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Abholung an T&D Agri zu melden.
5.8.7 Lagergebühr. Wenn der neue Lagerbestand nach Auslagerung das aktuell aktive laufende Lagerpaket nicht unterschreitet, hat die Auslagerung von Weinen keine Auswirkung auf die Lagergebühr. Falls durch die Auslagerung das Lagerpaket gemäß Punkt 5.3.2 unterschritten wird, wird im nächsten Monat das der neuen Kapazität entsprechende Lagerpaket verrechnet, es sei denn, der Kunde würde jenes Lagerpaket unterschreiten, das er bei Vertragsabschluss ausgewählt hat. Im Letzteren Fall würde dem Kunden das bei Vertragsabschluss ausgewählte Lagerpaket verrechnet werden, da diese Kapazitäten für ihn reserviert sind.
6 Widerrufsrecht für Verbraucher
6.1 Verbraucher-Widerrufsrecht. Ist der Kunde Verbraucher gemäß den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), so kann er gemäß § 11 FAGG ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen das winewallet-Abonnement und/oder die winewallet-Lizenz widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Wurde die winewallet-Lizenz im Rahmens eines winewallet-Abonnements abgeschlossen, so gilt im Zweifel der Widerruf des winewallet-Abonnements auch als Widerruf der winewallet-Lizenz, es sei denn der Kunde erklärt ausdrücklich etwas anderes.
6.2 Ausübung des Widerrufsrechts. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde gegenüber T&D Agri GmbH, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, E-Mail: hello@winewallet.at und Telefonnummer: +43 (0) 5 0259 21130mittels eindeutiger Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, das winewallet-Abonnement und/oder die winewallet-Lizenz zu widerrufen, informieren. Es kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, die Verwendung des beigefügten Muster-Widerrufsformulars ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
6.3 Folgen des Widerrufs. Wenn das winewallet-Abonnement und/oder die winewallet-Linzenz widerrufen wird, hat T&D Agri die erhaltenen Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des winewallet-Abonnements und/oder der winewallet-Linzenz bei T&D Agri eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet T&D Agri die Banküberweisung an die vom Nutzer bekannt gegebenen Bankverbindung oder im Falle der ursprünglichen Bezahlung mittels Gutschein durch entsprechende Rück-Gutschrift. In keinem Fall werden für diese Rückzahlung Entgelte berechnet.
6.4 Verweigerung der Rückzahlung. T&D Agri kann im Falle des Widerrufs eines winewallet-Abonnements die Rückzahlung verweigern, bis die Weinflaschen des Kunden vollständig ausgelagert wurden.
6.5 Verpflichtung zur Auslagerung. Der Kunde hat die Weinflaschen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, der Unterrichtung von T&D Agri über den Widerruf des winewallet-Abonnements durch Selbstabholung gemäß Punkt 5.8.3 oder durch postalischen Versand gemäß Punkt 5.8.2 auszulagern.
6.6 Kostentragung durch den Kunden. Der Kunden trägt die unmittelbaren Kosten der Auslagerung der Weinflaschen (z.B. Versandkosten bei postalischer Auslagerung gemäß Punkt 5.8.2, Anfahrtskosten bei Auslagerung durch Selbstabholung gemäß Punkt 5.8.3) selbst.
6.7 Hat der Kunde verlangt, dass die erste Einlagerung zumindest einer Weinflasche oder die Freischaltung der winewallet-Lizenz bereits vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist erfolgt, so hat er T&D Agri einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem T&D Agri von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des winewallet-Abonnements und/oder der winewallet-Lizenz unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im winewallet-Abonnement bzw. in der winewallet-Lizenz vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“
Beispiel: Wurde zumindest eine Weinflasche des Kunden z.B. 7 Tage durch T&D Agri gelagert, so ist bei einem Lagerpaket mit Lagergebühr von EUR 103,89 eine aliquote Lagergebühr von EUR 24,24 oder bei einem Lagerpaket mit Lagergebühr von EUR 14,94 eine aliquote Lagergebühr von EUR 3,49 zu bezahlen. Wurde zumindest eine Weinflasche des Kunden z.B. 30 Tage (mangels veranlasster Auslagerung durch den Kunden gemäß Punkt 6.5) durch T&D Agri gelagert, so ist bei einem Lagerpaket mit Lagergebühr von EUR 103,89 eine „aliquote“ Lagergebühr von EUR 103,89 oder Lagerpaket mit Lagergebühr von EUR 14,94 eine „aliquote“ Lagergebühr von EUR 14,94 zu bezahlen.
7 Versicherung, Haftung und höhere Gewalt
7.1 Versicherung für den Abholservice. Bei Einlagerung durch Nutzung des Abholservice gemäß Punkt 5.6.4 ist die Lieferung zum Wiederbeschaffungswert der Weine versichert.
7.2 Versicherung für eingelagerte Weine. Die am Lagerort von T&D Agri eingelagerten Weinflaschen sind durch eine Versicherung zum Wiederbeschaffungswert versichert.
7.3 Versicherung für Sach- und Personenschäden. Für Schäden, die dem Kunden durch schuldhaftes Verhalten der T&D Agri oder einer T&D Agri gemäß §§ 1313a oder 1315 ABGB zurechenbaren Person, insbesondere dem Lagerunternehmer und dessen Mitarbeiter, verursacht werden, besteht eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von min. EUR 10.000 für Sachschäden und Deckung von min. EUR 10.000 für Personenschäden.
7.4 Versicherung für postalische Auslagerungen. Bei postalischer Auslagerung der Weinflaschen von dem Lagerort von T&D Agri gemäß Punkt 5.8.2 an eine Wunschadresse ist das Paket und sohin die darin enthaltenen Weinflaschen standardmäßig bis zu einem Wert von EUR 500 pro Paket versichert. Höhere Versicherungen sind als optionale Nebenleistung gegen eine für den jeweiligen Versand anfallende zusätzliche Gebühr möglich und müssen im Rahmen des Auslagerungsauftrags vereinbart werden.
7.5 Gefahrentragung. Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder des Untergangs von Weinflaschen geht erst mit tatsächlicher Übernahme der Weinflaschen durch T&D Agri auf T&D Agri über, sodass bei Einlagerung durch den Abholservice gemäß Punkt 5.6.4 die Gefahr bereits mit der Übergabe der Weinflaschen an T&D Agri übergeht. Während der Einlagerung durch postalischen Versand gemäß Punkt 5.6.3 trägt der Kunde (gegenüber T&D Agri) selbst die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder des Untergangs von Weinflaschen (siehe Punkt 5.6.8). Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder des Untergangs von Weinflaschen geht sofort mit der Übergabe an den Verfügungsberechtigten oder einen vom Verfügungsberechtigten bestimmten Dritten an den Verfügungsberechtigten über, während der postalischen Auslagerung gemäß Punkt 5.8.2 trägt daher gegenüber dem Kunden T&D Agri die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder des Untergangs von Weinflaschen (siehe Punkt 5.8.5). Befindet sich der Kunde im Rahmen der Auslagerung jedoch im Annahmeverzug, dann geht bereits ab dem Zeitpunkt des verpassten Abholtermins die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder des Untergangs der Weinflasche(n) an den Verfügungsberechtigen über (siehe Punkt 5.8.5).
7.6 Haftungsbeschränkung gegenüber Verbrauchern. Entsteht dem Kunden durch schuldhaftes Verhalten der T&D Agri oder einer T&D Agri gemäß §§ 1313a oder 1315 ABGB zurechenbaren Person im Zusammenhang mit dem winewallet-Abonnement ein Schaden, der nicht die eingelagerten Weinschlafen an sich betrifft und bei dem es sich nicht um einen Personenschaden handelt, so ist die Haftung von T&D Agri im Fall der leichten Fahrlässigkeit auf die Versicherungssumme der Versicherung
i. gemäß Punkt 7.1 im Zusammenhang mit dem Abholservice gemäß Punkt 5.6.4.
ii. gemäß Punkt 7.3 im Zusammenhang mit dem Zutritt zum Lagerort gemäß Punkt 5.4.3, 5.4.4, und 5.4.5., der Einlagerung durch persönliches Abliefern gemäß Punkt 5.6.2 und der Auslagerung durch Selbstabholung gemäß Punkt 5.8.3.
iii. gemäß Punkt 7.4 im Zusammenhang mit der postalischen Auslagerung gemäß Punkt 5.8.2.
7.7 Haftungsbeschränkung gegenüber Unternehmern. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, ist die Haftung von T&D Agri beschränkt auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gesamtbetrag der Haftung von T&D Agri bei grober Fahrlässigkeit ist jedoch
7.7.1 betreffend das winewallet-Abonnement beschränkt mit der Höhe der Versicherungssumme der Versicherung
i. gemäß Punkt 7.1 im Zusammenhang mit dem Abholservice gemäß Punkt 5.6.4.
ii. gemäß Punkt 7.2 im Zusammenhang mit den eingelagerten Weinflaschen.
iii. gemäß Punkt 7.3 im Zusammenhang mit dem Zutritt zum Lagerort gemäß Punkt 5.4.3, 5.4.4, und 5.4.5., der Einlagerung durch persönliches Abliefern gemäß Punkt 5.6.2 und der Auslagerung durch Selbstabholung gemäß Punkt 5.8.3.
iv. gemäß Punkt 7.4 im Zusammenhang mit der postalischen Auslagerung gemäß Punkt 5.8.2.
7.7.2 betreffend die winewallet-Lizenz beschränkt auf den Maximalbetrag von EUR 100.000 .
7.8 Haftungsausschluss gegenüber Unternehmern. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, ist die Haftung von T&D Agri für leichte Fahrlässigkeit sowie für Mangelfolgeschäden, bloße Vermögensschäden, mittelbare Schäden, indirekte Verluste, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Finanzierungskosten, Verlust von Daten oder Informationen, nicht erzielte Einsparungen, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Dieser Ausschluss bezieht sich nicht auf Schäden an Personen, Gesundheit oder körperlicher Unversehrtheit.
7.9 Keine Haftung bei höherer Gewalt. T&D Agri haftet den Kunden im Zusammenhang mit dem winewallet-Abonnement gegenüber grundsätzlich nur für den aus der Unterlassung der pflichtmäßigen Lagerung bzw. Obsorge verursachten Schaden, aber nicht für Schäden, die durch Zufall oder aus der neutralen Sphäre heraus entstehen. Auch im Zusammenhang mit der winewallet-Lizenz haftet T&D Agri nicht für Schäden, die durch Zufall oder aus der neutralen Sphäre heraus entstehen. Ausgeschlossen ist sohin die Haftung von T&D Agri infolge von Umständen, die weder T&D Agri noch der Kunde bzw. diesen jeweils gemäß §§ 1313a ABGB oder 1315 ABGB zurechenbare Personen zu vertreten haben. T&D Agri hat den Kunden über solche Umstände unverzüglich zu unterrichten. Dazu genügt ein entsprechender Hinweis auf dem Portal.
Beispiel: Kommt es in Folge von Elementarereignissen, kriegerischen Akten, inneren Unruhen, unvorhersehbaren Betriebsstörungen, behördlichen Eingriffen, Arbeitskämpfen oder sonstigen Fällen von höherer Gewalt oder des Zufalls zu Beschädigungen oder Verlust der Weinflaschen oder zu sonstigen Schäden, zu sonstigen Verzögerungen oder Verhinderungen der Ausführung des winewallet-Abonnements oder der winewallet-Lizenz ist die Haftung von T&D Agri gegenüber dem Kunden oder Dritten ausgeschlossen.
7.10 Keine Kenntnis über Qualität der Weine. Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass T&D Agri bis auf das äußere Erscheinungsbild der Weinflaschen keine Kenntnis über die tatsächliche Qualität der Weine zum Zeitpunkt der Übernahme der Weinflaschen hat und auch ohne Öffnung der Weine, keine Möglichkeit hat, die Qualität der Weine zu überprüfen. Von der sach- und fachgerechten Einlagerung ausdrücklich nicht umfasst ist daher die Überprüfung und Verbesserung der Qualität der eingelagerten Weine. Auch im Zuge der sach- und fachgerechten Einlagerung kann es daher dazu kommen, dass sich eingelagerte Weine in deren Qualität, nicht wie vom Kunden gegebenenfalls gehofft, entwickeln und reifen. Auch kann es sein, dass bereits zum Zeitpunkt der Einlagerung die Qualität des Weins mängelbehaftet ist und sich über den Verlauf der Einlagerung die Qualität des Weins (weiter) verschlechtert.
7.11 Zwischenlagerung zu bestmöglichen jedoch nicht optimalen Bedingungen. Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass es im Rahmen der Einlagerung von Weinflaschen dazu kommen kann, dass Weinflaschen bis zur tatsächlichen Einlagerung am Lagerort, wo sie durch T&D Agri bzw. von dem durch T&D Agri beauftragten Lagerunternehmer sach- und fachgerecht eingelagert werden, an einem Lagerort zwischengelagert werden, wo keine optimalen Lagerbedingungen herrschen. T&D Agri wird ab Übernahme der Weinflaschen (z.B. nach Übernahme vom Versanddienstleister, nach Abgabe an der Abgabeadresse oder nach Übernahme im Rahmen des Abholservice) dafür sorgen, dass die Weinflaschen bis zur Einlagerung am Lagerort zu bestmöglichen Bedingungen zwischengelagert werden. Von der sach- und fachgerechten Einlagerung ausdrücklich nicht umfasst ist daher die Zwischenlagerung der Weinflaschen zu optimalen Lagerbedingungen.
7.12 Keine Kenntnis über Lagerbedingungen während dem Transport. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass T&D Agri keine Kenntnis über die Lagerbedingungen der Weinflaschen durch Versanddienstleister, den Kunden, vom Kunden sonstige beauftragte Dritten oder T&D Agri Partner hat. Von der sach- und fachgerechten Einlagerung ausdrücklich nicht umfasst ist daher die Schaffung von optimalen Lagerbedingungen während des Transports der Weinflaschen durch Versanddienstleister, den Kunden, einen sonstigen Dritten oder einen T&D Agri Partner bis zur Übernahme durch T&D Agri (bei Einlagerung) bzw. bis zur Übernahme durch den Kunden oder durch einen vom Kunden bestimmten Dritten (bei Auslagerung).
8 Datenschutz
8.1 Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung. Die von Nutzern im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit T&D Agri zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, Telefonnummer und Postanschrift, Daten des Nutzerkontos und Wertgutscheine sowie Daten von Nutzern oder Dritten, insbesondere die vom Kunden zum Zutritt gemäß Punkt 5.4.5, zur persönlichen Ablieferung gemäß Punkt 5.6.2, zur persönlichen Übergabe an den Abholservice gemäß Punkt 5.6.4 oder zur Selbstabholung gemäß Punkt 5.8.3 bevollmächtigt werden, an die das Verfügungsrecht an Weinflaschen gemäß Punkt 5.7.1 übertragen wird, oder an die Weinflaschen durch postalische Auslagerung gemäß Punkt 5.8.2 versendet werden sollen, einschließlich einer Begleit-Nachricht, werden von T&D Agri zum Zweck der Erfüllung, Verwaltung, Zurverfügungstellung und Ausübung der vertraglichen Beziehungen mit einem Nutzer, der Durchführung von winewallet-Abonnements sowie zum Betrieb des Portals und Verwaltung der Weinflaschen gespeichert und verarbeitet.
8.2 Datenverarbeitung zu Marketingzwecken. Mit der Aktivierung des entsprechenden Auswahlfeldes im Registrierungsprozess bzw. im Nutzerprofil auf dem Portal erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die auf dem Portal bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer sowie Postanschrift) von T&D Agri für Marketingzwecke und insbesondere für die Zusendung von Werbenachrichten per SMS und E-Mail gemäß § 174 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Zustimmung kann jederzeit über das Portal oder per E-Mail widerrufen werden.
9 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Sprache
9.1 Anwendbares Recht. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Kunden, die Verbraucher sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich haben, gelten trotz dieser Rechtswahl die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, weiterhin.
9.2 Gerichtsstand. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, der winewallet-Lizenz und/oder dem winewallet-Abonnement, wird gegenüber Personen, die Unternehmer sind, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von T&D Agri als ausschließlich zuständig vereinbart.
9.3 Sprache. Die Sprache des Portals und der Kommunikation mit T&D Agri ist Englisch oder Deutsch. Vertragssprache ist Deutsch.
10 Sonstiges
10.1 Salvatorische Klausel. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragsparteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
10.2 Änderungen. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen T&D Agri und dem Nutzer bedürfen der Schriftform; ebenso bedürfen alle nachträglichen Änderungen und der Verzicht auf vertragliche Rechte der Schriftform.
10.3 Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse mit T&D Agri ist der Sitz von T&D Agri.